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Allgemeine Geschäftsbedingen (AGB) der tema medien GmbH (Stand: 01/2013)

tema medien GmbH
Alter Schlachthof 17
D-76131 Karlsruhe

Geschäftsführer: Markus Tebbert M.A., Christian Büttner M.A.

I Geltung der Bedingungen

1. Für alle Verträge über Leistungen und Lieferungen der tema medien GmbH (nachfolgend: tema), gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Soweit der Vertrag aufgrund einer Ausschreibung nach VOL zustande kommt, gelten diese Geschäftsbedingungen in Ergänzung der VOL.

2. Ist der Kunde Kaufmann, gilt zusätzlich folgendes: Hinweisen auf die Einbeziehung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Das gilt auch, wenn sich in kaufmännischen Bestätigungsschreiben Hinweise auf solche Einbeziehungen finden.


II Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag, Honorar, Risiko, Rücktritt

1. Alle Angebote von tema sind freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung des vom Kunden erteilten Auftrags durch tema zustande. Abweichend von dieser Regelung kommt der Vertrag auch dann zustande, wenn tema auf andere Weise – etwa durch tätig werden auf Grund des Auftrags – zu erkennen gegeben hat, dass der Auftrag des Kunden angenommen wird.

2. Alle Leistungen von tema erfordern eine Einschätzung in Form eines Kostenvoranschlages.

3. Das vereinbarte Honorar wird fällig, sobald tema die Leistung erbracht hat, für die das Honorar vereinbart wurde. Bei Abrechnung nach Zeitabschnitten wird das Honorar mit der Abrechnung durch tema, spätestens aber bei vollständiger Erbringung der Leistung fällig.

4. Hat tema im Angebot das voraussichtliche Honorar kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird tema den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch tema widerspricht.

5. Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, für die es vereinbart wurde. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann tema gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.

6. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten enthalten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk gemäß Punkt VI „Schutzrechte“.

7. Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden nach Beleg dieser Kosten in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von tema zurückzuführen sind.

8. Für die Herstellung eines Konzeptes, Storyboards oder Drehbuchs kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.

9. Wird ein Konzept, Storyboard oder Drehbuch bzw. vorbestehende Filmwerke oder Filmszenen vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, sind die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte an tema zu übertragen. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt tema.

10. Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden von tema verursacht wurde, etwa durch einen Geräte- oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.

11. Im Rahmen der Filmproduktion hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter vor der Endfertigung des Films die Abnahme der Sichtungskopie vorzunehmen. Die Sichtungskopie kann vor Ort bei tema eingesehen werden, per DVD zugesandt, von tema beim Auftraggeber vorgeführt oder online eingesehen werden. Nach einwandloser Abnahme der Sichtungskopie durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten gilt die Umsetzung der Filmproduktion als abgeschlossen.

12. Verlangt der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes Änderungen des Werkes über die in Punkt IV „Abnahme, Gewährleistung, Haftung“ beschriebene Gewährleistung hinaus, so gehen dieseÄnderungen zu seinen Lasten. Die gewünschten Änderungen sind schriftlich mitzuteilen. tema hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten. tema ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Konzept/ Storyboard/ Drehbuch Änderungsvorschläge seitens tema eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten. Nicht ausdrücklich vereinbarte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt für Änderungswünsche des Auftraggebers entsprechend.

13. Wurde der Werkauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens tema zurück, sind 10% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor Drehbeginn, sind 30% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Tritt der Auftraggeber nach Drehbeginn zurück, sind 50% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Sollten die bereits getätigten Aufwendungen diese jeweilige Summen überschreiten, so sind diese zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer ist.

14. Im Falle einer Verschiebung von Drehterminen aus Gründen die tema nicht zu vertreten hat, werden bei einer Verschiebung nach dem 10. Tag vor Drehbeginn 10%, nach dem 5. Tag vor Drehbeginn 20% und nach dem 3. Tag vor Drehbeginn 30% der Drehkosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollten die bereits getätigten Aufwendungen diese jeweilige Summen überschreiten, so sind diese zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer ist.


III Arbeitszeit, Termine, Lieferzeiten, Überstunden, Feiertags-/ Wochenendzuschläge

1. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt maximal 10 Stunden, ab tema und bis tema medien, Alter Schlachthof 17, 76131 Karlsruhe. Reisetage/ -zeiten werden mit 50% des jeweiligen Tagessatzes in Regung gestellt.

2. Überstunden, Einsätze an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen sowie Einsätze zwischen 22.00 und 6.00 Uhr werden mit 25% Aufpreis auf die angebotenen Stunden- oder Tagessätze berechnet.

3. Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie durch tema nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

4. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich vereinbarten Termins oder einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorsehbare Hindernisse oder sonstige von tema nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn sich tema bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befindet.

5. Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind sowohl tema als auch der Kunde berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt. tema wird den Kunden von einem Leistungshindernis unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.


IV Abnahme, Gewährleistung, Haftung

1. Soweit die Leistung von tema in der Erstellung von filmischen, grafischen oder sonstigen Werken besteht, gelten die nachfolgenden Regelungen:
a. Die Leistung ist abgenommen, sobald der Kunde den von tema vorgelegten Entwurf freigegeben hat.
b. tema übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Abnahme.
c. Als Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten in den von tema gelieferten Vorlagen, Dateien usw. Inhaltliche und gestalterische Beanstandungen muss der Kunde vor der Freigabe klären. Sie können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
d. tema haftet nicht für die Schutzrechtsfähigkeit der erstellten Produkte, es sei denn, dass die Schutzrechtsfähigkeit ausdrücklich garantiert worden ist. Die fehlende Schutzrechtsfähigkeit gilt nicht als Mangel der Leistung.
e. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und
Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat. Das gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Umstände für den gerügten Mangel nicht ursächlich sind.
f. tema haftet dem Auftraggeber lediglich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
g. Der Kunde kann nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist für tema eine der beiden Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Für Fehler bei der Werbeberatung, sonstiger Beratung oder bei der Erbringung sonstiger Dienstleistungen haftet tema nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Für Gestaltungen und Texte, die vom Kunden geliefert oder vor der Produktion vom Kunden freigegeben wurden, trägt der Kunde die Verantwortung für Fehlerfreiheit, insbesondere die Richtigkeit von Text und Bild.

4. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies tema spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen und die Kosten hierfür zu tragen.


V Verschwiegenheit

tema und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.


VI Schutzrechte

1. Sämtliche Rechte an Leistungen von tema oder Teilen davon verbleiben bei tema. Soweit individualvertraglich nichts anderes geregelt ist, erwirbt der Kunde an urheberrechtlich geschützten Produkten von tema ein auf den Vertragszweck beschränktes einfaches Nutzungsrecht.

2. Sämtliche Rechte verbleiben bei tema bis zum Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Lieferung oder Teillieferung bereits erfolgt ist.

3. tema garantiert, dass alle Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Das gilt nicht, wenn tema im Einzelfall wegen begründeter Zweifel darauf hingewiesen hat, dass die Freiheit von Schutzrechten Dritter nicht zugesichert werden kann und auch nicht für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Kunde erbracht oder geliefert hat. Wird gegenüber dem Kunden von einem Dritten die Behauptung erhoben, die von tema durchgeführten Leistungen oder ein Arbeitsergebnis der Leistungen greife in ein Schutzrecht des Dritten ein, wird der Kunde tema davon unverzüglich unterrichten. tema ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Behandlung solcher Ansprüche zu übernehmen. Stellt sich jedoch heraus, dass die Behauptung des Dritten berechtigt ist und die Rechtsverletzung auf Umständen beruht, die im Verantwortungsbereich von tema liegen, ist tema verpflichtet, den Eingriff zu beseitigen und im Zusammenwirken mit dem Kunden dafür zu sorgen, dass die vertraglich übernommenen Leistungen ohne Eingriff in das Schutzrecht des Dritten fortgeführt werden können.

4. Der Kunde ist verpflichtet, tema von allen Ansprüchen freizuhalten, die Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten gegenüber tema geltend machen, soweit die Verletzung auf Vorleistungen beruht, die der Kunde erbracht oder geliefert hat.


VII Kennzeichnung, Referenzen

tema ist berechtigt, unentgeltlich auf für den Kunden hergestellten Produkten und bei für den Kunden durchgeführten Maßnahmen auf die Tätigkeit von tema hinzuweisen und mit den Leistungen für den Kunden in angemessener Weise als Referenz zu werben. Darüber hinaus behält sich tema stets die eingeschränkten Nutzungsrechte zur Werbung mit Referenzen in eigener Sache vor, unabhängig von der Art oder dem Medium der Nutzung als Referenz.


VIII Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde kann gegen Ansprüche der tema nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
2. Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend folgendes:
Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht kann der Kunde nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausüben.


IX Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
2. Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend folgendes: Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und tema bestehenden Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz der tema medien GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe.